Große Wellen hat es geschlagen – das sogenannte Schlüsselurteildes Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in Münstervom August 2023 (AZ: 20 A 2384/20): Hiernach ist der Waffenschrankschlüssel in einem Behältnis aufzubewahren, das dem Sicherheitsstandard des Waffenschranks entspricht. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg sieht es in seinem Urteil vom Mai diesen Jahres (AZ: 11 LB 508/23) anders – und bestätigt…
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